Der Oberste Gerichtshof von Galicien ist nicht der Ansicht, dass das Recht einer Arbeitnehmerin auf eine digitale Pause verletzt wurde, die außerhalb ihrer Arbeitszeit WhatsApp-Nachrichten über eine vom Unternehmen eingerichtete WhatsApp-Gruppe erhalten hat.

Die Arbeitnehmerin arbeitete in einer Apotheke und war aufgrund von Depressionen, die durch ihre Arbeitssituation verursacht wurden, krankgeschrieben. Der Arbeitnehmerin zufolge schrieb das Unternehmen sie außerhalb ihrer Arbeitszeit über WhatsApp an und forderte eine sofortige Antwort.

Das Unternehmen verschickte einige Nachrichten in einer WhatsApp-Gruppe, die alle Mitarbeiter der Apotheke umfasste, fünf Nachrichten in 15 Monaten.

Nach Ansicht des spanischen Gerichts lag keine Verletzung des Rechts auf eine digitale Pause vor. Erstens, weil keine der Parteien die Arbeitszeiten der Frau nachweisen konnte. Einige Nachrichten wurden jedoch erst nach 22.00 Uhr gesendet. Zweitens, weil die Nachrichten "nicht häufig" waren und die Frau nicht dafür bestraft wurde, dass sie nicht auf die Nachrichten geantwortet hatWeiterlesen.

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