Der Oberste Gerichtshof wird am kommenden Mittwoch, den 21. Oktober, endgültig über die Rechtmäßigkeit von Hypotheken in Verbindung mit dem Hypotheken-Referenzindex (IRPH) entscheiden. Dieses Urteil erfolgt nun, nachdem die Plenarsitzung vom vergangenen 30. September ausgesetzt wurde, da der Präsident der Ersten Kammer in Quarantäne sein musste.

So wird das Oberste Gericht am kommenden Mittwoch zusammentreten, um fünf zur Bearbeitung zugelassene Berufungen zu behandeln. Von diesen wird voraussichtlich in Zukunft die Zulässigkeit aller folgenden Fälle abhängig sein, wie „Europa Press“ aus befragten Rechtsquellen bestätigt.

Der Europäische Gerichtshof entschied am 3. März, dass der IRPH einer gerichtlichen Kontrolle durch spanische Gerichte unterliegen muss. Diese haben zu entscheiden, ob es sich um missbräuchliche Klauseln in Hypothekenverträgen handele.

Die meisten Richter sind sich jedoch darin einig, dass das Luxemburger Urteil die Zweifel nicht beseitigt hat, zumal nach seiner Veröffentlichung widersprüchliche Urteile ergangen sind. In diesen wurde der Leitzins in erster Instanz für nichtig erklären, um dann auf Provinzebene als gültig betrachtet zu werden. Oder sogar Prozesse, in denen die Klausel selbst für missbräuchlich und nichtig erklärt wurde, jedoch eine fortdauernde Gültigkeit des Vertrages angeordnet wurde, jedoch kostenfrei. Hier geht es weiter zur Nachricht

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