Es gab zwar einen Mangel an Transparenz,aber es lag kein Missbrauch vor: So fiel das Urteil der Zivilkammer des Obersten Gerichtshof aus über die Rechtmäßigkeit von Hypotheken in Verbindung mit dem Hypotheken-Leitzins IRPH.

Damit vertritt der Oberste Gerichtshof ebenso die Ansicht, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union "ein Mangel an Transparenz dadurch entstand, dass nicht über den Leitzins der beiden Vorjahre informiert wurde". Abschließend kommt er wie auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu dem Schluss, dass in den zu verhandelnden Fällen vor Gericht kein Missbrauch vorlag.

Dies ist ein sehr positives Urteil für den Bankensektor, da zumindest in den vier Fällen, die vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt wurden, kein Missbrauch festgestellt wurde. Daher ist der IRPH weder ungültig noch nichtig. Und er sollte auch nicht durch einen anderen Index ersetzt oder aus dem Hypothekenvertrag gestrichen werden. Genau diese Sachverhalte hatten im Vorfeld zu einer großen Spaltung unter den spanischen Richtern geführt.

In Erwartung der Bekanntgabe des vollständigen Inhalts des Urteils durch den Obersten Gerichtshof wurde bislang nur in einer sehr kurzen Notiz zusammenfassend mitgeteilt, dass in den vier Berufungsverfahren, über die in Bezug auf den IRPH entschieden wurde, zwar ein Mangel an Transparenz, aber kein Missbrauch vorlag.

Jeder Fall wird einzeln bewertet

In dieser Hinsicht deutet alles darauf hin, dass es die Richter sein werden, di in jedem konkreten Fall analysieren müssten, ob die Transparenz gegeben war und ob die Klausel als missbräuchlich eingeschätzt werden sollte – so wie vom Gerichtshof der Europäischen Union bereits beschlossen wurde. So wird auch dieses Urteil nach Ansicht der konsultierten Experten das gerichtliche Chaos nicht auflösen. Die Spaltung zwischen Richtern wird auch weiterhin bestehen bleiben zwischen denen, die den Verbrauchern Recht erteilen, und denen, die sich zugunsten der Banken positionieren, wie in „El Confidencial“ berichtet wird. Dadurch entsteht ein juristisches Chaos, welches nur aufgrund des Fehlens eines gemeinsamen Bewertungskriteriums des IRPH hervorgerufen wurde. So wurden nach Angaben von Asufin zum Beispiel inzwischen aufgrund des Gerichtsurteils der Europäischen Union bis Mitte Juli 28 Urteile zu Gunsten der Verbraucher und 20 gegen sie erlassen. Hier geht es weiter zur Nachricht

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