Das Gericht in Reus, Spanien, hat entschieden, dass eine geschiedene Frau, die seit mehr als 20 Jahren geschieden ist, eine Witwenrente erhalten sollte.

Das Interessante an diesem Urteil ist, dass der Richter der Ansicht ist, dass der Grund für die Scheidung im Jahr 1992 heute als geschlechtsspezifische Gewalt angesehen werden würde.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Witwe die Anforderungen des spanischen Rechts nicht erfüllte, so dass die einzige Möglichkeit darin bestand, nachzuweisen, dass die Frau Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt war. Weiterlesen.

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