Der Oberste Gerichtshof von Katalonien, Spanien, erkennt das Recht eines Arbeitnehmers an, seine Arbeit per Fernzugriff zu verrichten und vom Unternehmen eine Entschädigung für die Verletzung des Rechts auf Nichtdiskriminierung und Schutz der Familie zu erhalten.

Das Gericht entschied, dass das Unternehmen einem Arbeitnehmer nicht verweigern kann, seine gesamte Arbeit aus der Ferne zu verrichten, um sich um seine minderjährigen Kinder zu kümmern, mit der alleinigen Begründung, die Covid-Pandemie sei beendet. Weiterlesen.

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