Der Oberste Gerichtshof von Valencia hat eine Gemeinde dazu verurteilt, einen Mann mit 3.000 Euro zu entschädigen, weil sie in einem Nachbarschaftsstreit passiv geblieben war, weil das Bellen eines Hundes ihn am Schlafen, Arbeiten und einem normalen Leben gehindert hatte.

Der betroffene Nachbar verlangte 60.000 Euro, doch das Gericht wies zurück, dass die Geräusche des Hundes die Ursache für seine Ängste seien. Der Nachbar hatte die Situation seit 2010 ertragen.

Der Gerichtshof lehnt jedoch die Beschlagnahme des Tieres ab, weil die Verletzung der Grundrechte des Einzelnen auf Achtung der persönlichen und familiären Privatsphäre und auf Unverletzlichkeit der Wohnung eine bereits eingetretene und erschöpfte Situation ist, und diese Rechte nicht durch Beschlagnahme, sondern durch die Zuerkennung von Schadensersatz wiederhergestellt werden können. Weiterlesen

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