Das spanische Unternehmen wusste von den Fruchtbarkeitsbehandlungen des Arbeitnehmers und seiner Frau, aber als das Unternehmen erfuhr, dass der Arbeitnehmer Vater werden würde, entließ es ihn.

Das spanische Gericht entschied nicht zu Gunsten des Arbeitnehmers, da es der Ansicht war, dass keine Diskriminierung vorlag.

Der Oberste Gerichtshof von Kantabrien, Spanien, sah darin jedoch eine Diskriminierung, denn selbst wenn das Unternehmen von den Fruchtbarkeitsbehandlungen wusste, ist dies nicht dasselbe wie das Wissen, dass der Arbeitnehmer Vater werden würde. Entscheidend ist die Zeit zwischen der Bekanntgabe der Elternschaft und der Kündigung.  Weiterlesen

Benötigen Sie Hilfe in rechtlichen Themen? Kontaktieren Sie uns jetzt.

 

Padre hijo