Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat ein neues Vorabentscheidungsverfahren zum Hypothekenleitzinssatz IRPH zugelassen, das von der Vorsitzenden Richterin des 2. Untersuchungsrichters von Ibiza, Carmen Robles Zamora, angestrengt wurde.

Insgesamt hat die Richterin dem Europäischen Gerichtshof 16 Fragestellungen zur Auslegung der Artikel 3, 4, 5, 6 und 7 der Richtlinie 93/12 EWG des Rates vom 5. April über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen zur Vorabentscheidung vorgelegt und das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof bis zur Beantwortung dieser dem EuGH vorgelegten Fragen ausgesetzt.

Diese Vorabentscheidungsfragen kommen zu den sechs hinzu, die der Vorsitzende des 38. Gerichtshofs von Barcelona, Francisco González de Audicana, im vergangenen Dezember vorgelegt hatte, weil er sie für nicht geklärt hielt. Hier geht es weiter zur Nachricht

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