Die Justiz hat einem Minderjährigen, dessen Mutter verstorben ist und dessen Vater unbekannt ist, die Vollwaisenrente zuerkannt.
Der Oberste Gerichtshof der Comunidad Valenciana hat in seinem Urteil die Situation des Minderjährigen der Vollwaise gleichgestellt, da der Vater, da abwesend, der elterlichen Sorge enthoben war und die Mutter die einzige war, zu der er eine affektive und wirtschaftliche Verbindung hatte.
Der Gerichtshof entschied, dass es sich um eine ähnliche Situation handelte und beschloss, die Regel flexibler zu gestalten, um sie an die Realität und die Interessen des Begünstigten anzupassen.
Wie im Urteil erwähnt, kann der Gesetzgeber nicht alle in der Praxis vorkommenden Möglichkeiten berücksichtigen. Auch können Situationen wie die vorliegende nicht ungeschützt bleiben, was in Analogie zu Art. 39 der Allgemeinen Leistungsverordnung zu verstehen ist, da es für praktische Zwecke so ist, als hätte der Minderjährige von Geburt an nur einen Elternteil (seine Mutter) gehabt, der als einziger die durch die elterliche Sorge auferlegten Pflichten erfüllt. Hier geht es weiter zur Nachricht.
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