Eltern, die wegen Missbrauchs angezeigt werden, können ihre Kinder ab dem 3. September nicht mehr besuchen, da die Reform des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Kraft tritt, die diesen Kontakt einschränkt.
Der neue Artikel 94 des spanischen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass "die Einrichtung einer Besuchsregelung für den Elternteil, der in ein Strafverfahren wegen Bedrohung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit oder der sexuellen Freiheit des anderen Ehegatten oder der Kinder verwickelt ist, nicht erfolgt und, falls sie doch besteht, ausgesetzt wird".
"Sie ist auch nicht anwendbar, wenn die Justizbehörde aufgrund der Behauptungen der Parteien und der Beweismittel feststellt, dass begründete Anhaltspunkte für häusliche oder geschlechtsbezogene Gewalt vorliegen. Die Justizbehörde kann jedoch im Interesse des Minderjährigen eine Besuchsregelung festlegen...". geht es im neuen Artikel weiter.
Schließlich heißt es: "In keinem Fall ist es angebracht, eine Besuchsregelung in Bezug auf den Elternteil einzuführen, der sich wegen der im vorstehenden Absatz genannten Straftaten vorläufig oder rechtskräftig in Haft befindet". Hier geht es weiter zur Nachricht.
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