Mit dem Urteil wird der Klage eines Zeitarbeitnehmers der Stadtverwaltung von Laudio (Álava, Spanien) stattgegeben, der am 6. Oktober 2020 nach sechs Jahren auf derselben Stelle entlassen wurde.
Der Grund für ihre Entlassung war, dass sie zu dem Zeitpunkt, als diese Anforderung für diese Stelle obligatorisch wurde, d. h. am 24. März 2020, nicht im Besitz des PL3-Zertifikats war, das ein hohes Niveau an Baskischkenntnissen auf einer vierstufigen Skala bescheinigt.
Die Beamtin, die zum Zeitpunkt ihrer Entlassung 45 Jahre alt war, wurde einige Tage vor ihrer Entlassung in die niedrigste Besoldungsgruppe PL1 eingestuft.
Das Verwaltungsgericht Nr. 3 von Vitoria-Gasteiz hat die Entlassung dieses Beamten für null und nichtig erklärt. Der Richter stellte fest, dass die "mangelnde Fähigkeit" des Arbeitnehmers, die Arbeit auszuführen, nicht anerkannt worden war, und warf dem Stadtrat vor, dass es ihm an Sensibilität für die Bemühungen des Arbeitnehmers mangelte, eine Sprache mit "außergewöhnlichen Schwierigkeiten" zu verstehen. Weiterlesen
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