Manchmal ist der Aufenthaltsort eines Erben nicht bekannt, was die Verteilung des Nachlasses erschwert.

In Spanien wird daher empfohlen, eine Erklärung über die rechtmäßige Abwesenheit zu beantragen.

Dieses Verfahren, für das mindestens ein Jahr seit der letzten Nachricht über den Vermissten vergangen sein muss oder drei Jahre, wenn er eine Vollmacht für die Verwaltung seines gesamten Vermögens hinterlassen hat, muss vom Richter des letzten eingetragenen Wohnsitzes des Erben durchgeführt werden. "Ziel dieses Verfahrens ist es, einen Vertreter des Verschollenen zu benennen, der seine Interessen vertritt, damit die Annahme der Erbschaft und die Aufteilung des Vermögens erfolgen kann".

Wenn der Erbe ausfindig gemacht wird, aber keine Entscheidung über das Erbe treffen will..Weiterlesen.

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