Spanische Aktionäre, die bei der Liquidation der Banco Popular Verluste erlitten haben, können von der Banco Santander (die die Banco Popular gekauft hat) keine Entschädigung verlangen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Donnerstag entschieden.
Diese Aktionäre hatten die Kapitalerhöhung der Banco Popular in Höhe von 2,5 Mrd. EUR im Mai 2016 unter dem Einfluss angeblicher Falschdarstellungen im Angebotsprospekt gezeichnet. Am 6. Juni 2017 intervenierte der SRB (Single Resolution Board) bei der Banco Popular, die in eine Liquiditätskrise geraten war und als nicht mehr lebensfähig galt. Sie wurde für den symbolischen Preis von einem Euro an die Banco Santander verkauft.
Nun hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass diese Aktionäre Banco Santander weder auf Haftung für die in diesem Prospekt enthaltenen Informationen noch auf Annullierung des Zeichnungsvertrags für diese Aktien verklagen können. Die Richter erinnern daran, dass das europäische Recht eine Schutzklausel vorsieht, die es den von einer Liquidation betroffenen Aktionären und Gläubigern ermöglicht, vor Gericht die Erstattung des Differenzbetrags zu beantragen, wenn sie bei diesem Vorgang einen größeren Schaden erlitten haben als bei einer gewöhnlichen Liquidation, was hier nicht der Fall ist. Der EuGH folgt damit den Schlussanträgen des Generalanwalts der Europäischen Union vom vergangenen Dezember. Weiterlesen.
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