Ein Gericht in Cáceres hat zugunsten einer Arbeitnehmerin entschieden, die einen Sturz, den sie bei der Telearbeit zu Hause erlitt, als Arbeitsunfall ansah.
Der Versicherer argumentierte, dass sie nicht als "an ihrem Arbeitsplatz" gewesen sei. Der Richter entschied jedoch, dass dies dasselbe sei, als wenn sie in einer Fabrik, einem Büro oder einem Geschäft gearbeitet hätte. Das Urteil kann angefochten werden. Weiterlesen.
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