Der oberste Gerichtshof Spaniens hat den 30. September als Termin festgelegt, um über die bereits eingeleiteten Berufungsverfahren zum Leitzinssatz für Hypothekendarlehen (IRPH - el Índice de Referencia de los Préstamos Hipotecarios) zu beschließen. Dies ist eine Folge des Urteils, welches der EU-Gerichtshof im März erlassen hatte, und in dem entschieden wurde, dass die spanischen Gerichte diesbezüglich zu entscheiden haben.
So erging bereits am 17. Juli das Urteil durch die Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs Spaniens, dass nun am 30. September über alle bereits eingeleiteten Berufungen in dieser Angelegenheit entscheiden wird.
Die Grundlage für dieses Urteil bildet die im März dieses Jahres gefällte Entscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Hier wurde geurteilt, dass es die spanischen Gerichte sein werden, die über die mangelnde Transparenz von Hypothekendarlehen entscheiden müssen, die mit einem Leitzinssatz für Hypothekendarlehen (IRPH) abgeschlossen wurden.
Dabei wurde jedoch vermieden, den Leitzinssatz für null und nichtig zu erklären in Übereinstimmung mit den Urteilen des spanischen Obersten Gerichtshofs. Dieser vertrat bereits im November 2017 die Auffassung, dass die bloße Bezugnahme einer Hypothek auf einen offiziellen Leitzinssatz keinen Mangel an Transparenz oder Missbrauch darstelle. Hier geht es weiter zur Nachricht
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