Dies ist ein Fall von höherer Gewalt, da die Schließung des Flughafens oder die Annullierung von Flügen aufgrund von schlechten Wetterbedingungen Umstände sind, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften liegen.
Somit haben die vom Sturm betroffenen Reisenden Anspruch auf eine Rückerstattung der Ticketkosten für die ausgefallenen Flüge, jedoch keinen Anspruch auf irgendeine Art von Entschädigung für die Flugstornierung.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Ticketpreis zu erstatten oder einen alternativen Beförderungsservice anzubieten, wobei letzteres unter den durch den Sturm Filomena entstandenen Umständen wirklich kompliziert war, da auch die Beförderung über Landwege (Straße und Schiene) durch den Sturm stark beeinträchtigt wurde.
Ebenso sind die Fluggesellschaften verpflichtet, ihren Fluggästen Betreuungsleistungen, Speisen und Getränke anzubieten sowie die Kommunikation über Telefon o. ä. zu ermöglichen.
Auch sind die Fluggesellschaften trotz der Ausnahmesituation verpflichtet, ihren Reisenden eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen sowie den Transfer zu dieser Unterkunft und dann wieder zurück zum Flughafen. Hier geht es weiter zur Nachricht
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