Die Vierte Kammer des Obersten Gerichtshofs hat ein Urteil erlassen, das das Recht von Menschen, die Sexarbeit verrichten, anerkennt, einer Gewerkschaft beizutreten.

Die Klage wurde von der Kommission zur Untersuchung des Missbrauchs von Frauen und der Plattform Sevilla 8. März gegen die Gewerkschaftsorganisation der Sexarbeiterinnen (OTRAS) eingereicht, mit der die Nichtigkeit der Statuten und des Gründungsaktes der sogenannten Gewerkschaftsorganisation der Sexarbeiterinnen und folglich die Auflösung der Gewerkschaftsorganisation mit der Anordnung ihrer Abmeldung im entsprechenden Register beantragt wird. Die Staatsanwaltschaft hat sich der Klage angeschlossen.

Die Sozialabteilung des Nationalen Obersten Gerichts hat in einem Urteil vom 19.11.2018 (Proc. Nr. 258/2018) die Satzung der Gewerkschaft OTRAS für nichtig erklärt, weil sie die angestellte Prostitution schützte.

Gegen das Urteil wurde von der gewerkschaftlichen Organisation der Sexarbeiterinnen (OTRAS) Kassationsbeschwerde bei der Vierten Kammer des Obersten Gerichtshofs eingelegt, und das Urteil wurde heute verkündet.

Das Urteil besagt, dass Gewerkschaftssatzungen nicht die Rechtmäßigkeit (oder Unrechtmäßigkeit) einer Tätigkeit bestimmen können, da diese Aufgabe dem Gesetzgeber obliegt; dass der Schwerpunkt des vorliegenden Rechtsstreits darin besteht, festzustellen, ob die Gewerkschaftsfreiheit, auf die sich die Befürworter von OTRAS berufen, in den Rahmen der geltenden Gesetzgebung fällt; und dass daher von Rechts wegen die Prüfung des Inhalts der Satzung und nicht die der parallelen oder verwandten Realitäten erfolgen muss und erfolgt. Hier geht es weiter zur Nachricht.

Benötigen Sie Hilfe in rechtlichen Themen? Kontaktieren Sie uns jetzt.

 

prostitucion