Im Falle einer Scheidung müssen in Spanien beide Elternteile Unterhalt zahlen, unabhängig davon, ob die finanzielle Situation eines Elternteils sehr gut und besser ist als die des anderen.

Dies hat das Provinzgericht von Granada in einem Urteil festgestellt, in dem die Kosten für die Ausbildung der Kinder zwischen den Eltern im Verhältnis zu ihrem Einkommen aufgeteilt werden.

Im Scheidungsverfahren der Eltern legte der Vater Berufung gegen das Scheidungsurteil ein, das das gemeinsame Sorgerecht für die beiden Kinder festlegte und ihn verpflichtete, nur für die öffentliche Schule der Kinder zu zahlen.

Die Mutter wollte, dass der Vater die vollen Kosten für die öffentliche Schule der Kinder übernimmt, weil das Einkommen des Vaters höher war.

Das Gericht von Granada entschied jedoch, dass die Tatsache, dass ein Elternteil über ein höheres Einkommen als der andere verfügt, selbst wenn dieses sehr hoch ist, den anderen Elternteil nicht von der Erfüllung seiner Verpflichtung entbindet, zum Unterhalt der Kinder beizutragen, da beide dazu verpflichtet sind. Hier geht es weiter zur Nachricht.

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