In Spanien werden Haustiere inzwischen per Gesetz als "Lebewesen mit Gefühlen" und nicht als Gegenstände betrachtet und gelten als Teil der Familie.

Das Gesetz geht davon aus, dass "Tiere Lebewesen sind, die mit Gefühlen ausgestattet sind", und dass der Eigentümer seine Rechte und Pflichten ihnen gegenüber so ausüben muss, dass er diese Eigenschaft respektiert und "ihr Wohlergehen entsprechend den Merkmalen der jeweiligen Art" gewährleistet.

Die vom Richter im Falle einer Scheidung, Ungültigkeitserklärung oder Trennung getroffenen Maßnahmen können auch durch die "Bedürfnisse von Haustieren" gerichtlich geändert werden.

Eltern dürfen Tiere nicht zur Kontrolle oder Belästigung von Frauen und Kindern einsetzen.

Außerdem besagt das Gesetz, dass Haustiere bei Nichtbezahlung unpfändbar sind. Weiterlesen.

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