Das Wohnungsbaugesetz verzögert sich, aber Spanien hat Mietzuschüsse für junge Menschen genehmigt, die rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten werden.

Die Mietzuschüsse für junge Menschen werden in allen autonomen Gemeinschaften mit Ausnahme des Baskenlandes und Navarras sowie in Ceuta und Melilla angewandt.

Dies sind die Voraussetzungen für die Beantragung dieser Beihilfe:

  • Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren.
  • Spanische Staatsangehörige (sie können auch Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sein).
    über "mindestens eine regelmäßige Einkommensquelle" mit einem Jahreseinkommen von weniger als 23.725 Euro verfügen.
  • Sie haben einen Mietvertrag für eine Wohnung oder ein Zimmer als Mieter.
  • Ihre Mieteinnahmen dürfen 600 Euro pro Monat nicht übersteigen, obwohl sie in manchen Gegenden auf 900 Euro steigen sollen... Bei der Anmietung eines Zimmers darf die Miete nicht mehr als 300 Euro pro Monat betragen und kann nur bei Genehmigung einer Verlängerung auf bis zu 900 Euro pro Mietvertrag erhöht werden, wobei die Obergrenze bei 450 Euro pro Zimmer liegt.
  • Die Beihilfe wird nicht gewährt, wenn der Antragsteller Eigentümer einer Immobilie in Spanien ist (außer im Falle von Erbschaft, Trennung oder Geschäftsunfähigkeit) oder wenn er mit dem Eigentümer verwandt ist.... Weiterlesen.

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