Das bahnbrechende europäische Urteil zur Diskriminierung von Reinigungskräften in Spanien hat bereits unmittelbare Auswirkungen für eine Reihe von Arbeitnehmern.
Während wir alle darauf warten, dass die spanische Regierung das Recht auf Arbeitslosigkeit regelt, beginnen spanische Gerichte, Fälle im Einklang mit dem EuGH-Urteil vom 24. Februar in mehreren Urteilen zu regeln, die den Arbeitnehmern mehr Rechte einräumen. Sie sind die einzigen Arbeitnehmer, die kein Recht auf Arbeitslosigkeit haben und die auch in anderer Hinsicht gegenüber anderen Arbeitnehmern benachteiligt sind. Weiterlesen.
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