In den nächsten drei Monaten müssen Mietverträge in Spanien, die einer jährlichen Überprüfung unterzogen werden, Mieterhöhungen auf 2 % begrenzen.
Das spanische Gesetz Ley de Arrendamientos Urbanos besagt, dass die Mieten jedes Jahr entsprechend dem Verbraucherpreisindex (CPI) steigen können. In der Vergangenheit ist der Verbraucherpreisindex nicht sehr stark gestiegen, und die meisten Vermieter haben diese Aktualisierung nicht einmal vorgenommen. Aber jetzt, mit der Inflation, ist der VPI in die Höhe geschnellt, und viele Vermieter wollten ihre Mieten aktualisieren, was eine erhebliche Erhöhung der Miete bedeutet. Daher darf der Vermieter in Spanien bei einer Verlängerung der Miete innerhalb der nächsten drei Monate die Miete nicht um mehr als 2 % erhöhen. Weiterlesen.
Benötigen Sie Hilfe in rechtlichen Themen? Kontaktieren Sie uns jetzt.