Nach dem letzten Urteil des Obersten Gerichtshofs wurde nun am 22. Oktober auf Ibiza das erste Urteil über die Nichtigkeit des IRPH zugunsten der Verbraucher gefällt.

Nach Angaben der Anwaltskanzlei des Klägers "annulliert dieses Urteil den IRPH und dem Mandanten wird der Betrag von 29.373 Euro zurückerstattet. Die Bedeutung dieses Urteils ergibt sich aus den Protesten der auf mißbräuchliche Klauseln spezialisierten Gerichte zu der Entscheidung des spanischen Obersten Gerichtshofs selbst, da sie dieses als europarechtswidrig ansehen".

"Jeder Richter kann bezüglich des IRPH seinen eigenen oder europäischen Entscheidungskriterien folgen. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs war sehr enttäuschend".

Die Zeitung OKDIARIO konnte dieses Urteil prüfen und bestätigt, dass die Klausel "IRPH" für null und nichtig erklärt wurde. Weiterhin wurde als Entscheidungsgrundlage ausgeführt, dass diese Klausel in einem Hypothekenvertrag der Unión de Créditos Inmobiliarios, einem Joint Venture zwischen der Banco Santander und BNP Paribas, nicht enthalten sein dürfe. Hier geht es weiter zur Nachricht

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