Dabei müssen die ersten sechs Wochen verpflichtend sofort nach der Geburt in Anspruch genommen werden, während die weiteren 10 Wochen sowohl an diese Elternzeit anschließend genommen werden können oder aber in Mindestzeiträumen von je 1 Woche.
Ab diesem Freitag, dem 1. Januar, wurde die Elternzeit sowohl für Väter als auch für Mütter einheitlich auf 16 Wochen festgelegt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Mitverantwortlichkeit und den Abbau von Arbeitslücken voranzutreiben, wofür in diesem Jahr 2.784 Millionen Euro bereitgestellt wurden.
Dieser wichtige Schritt, der in einem im März 2019 verabschiedeten Gesetz vorgesehen ist, macht beide Elternteile gleichberechtigt und legt damit fest, dass Sozialleistungen für Geburten, Adoptionen, Pflegefamilien und Adoptionen ein individuelles und nicht übertragbares Recht sind.
Die Leistung umfasst 16 Wochen, von denen 6 Wochen sofort nach der Geburt oder einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung im Falle einer Adoption, Vormundschaft oder Pflegschaft angetreten werden müssen.
Die weiteren 10 Wochen können zu den 6 Pflichtwochen hinzugefügt werden oder in unterbrochenen Abständen während des ersten Lebensjahres des Babys genommen werden. Die Inanspruchnahme dieses Zeitraums in Voll- oder Teilzeit erfordert eine Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer.
Nach Angaben der Sozialversicherung werden im Jahr 2021 voraussichtlich 236.000 Eltern von dieser Regelung profitieren. Und für diese Gleichstellung beider Elternteile sind im Haushalt sind 2.784 Mio. Euro vorgesehen, 11,4 % mehr als im Jahr 2020. Hier geht es weiter zur Nachricht
Benötigen Sie Hilfe in rechtlichen Themen? Kontaktieren Sie uns jetzt.