Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs hat einen Mann zu sechs Monaten Gefängnis wegen Vernachlässigung der Familie verurteilt, da er den Unterhalt für seine beiden Kinder nicht gezahlt hat, obwohl er wirtschaftlich dazu in der Lage gewesen wäre.
Der Oberste Gerichtshof hat mit diesem Urteil entschieden, dass die Nichtzahlung von Kindesunterhalt eine "wirtschaftliche Gewalt" darstelle und somit zu einer doppelten Viktimisierung führe: Zum einen würden die Bedürfnisse der Kinder nicht befriedigt werden und zum anderen wird dem anderen Elternteil einem ihm nicht in entsprechenden Maße Aufwand an Betreuung zugemutet, um die Kinder zu versorgen.
In diesem Fall hat die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs einen Familienvater wegen Vernachlässigung der Familie zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, da er den Unterhalt für seine beiden Kinder nicht gezahlt hat. Der offene Unterhalt belief sich auf insgesamt 34.639 Euro und er verweigerte die Zahlung, obwohl er wirtschaftlich dazu in der Lage gewesen wäre diese zu leisten.
Mit diesem Urteil vertritt der Oberste Gerichtshof durch den Richter Vicente Magro die Auffassung, dass die Straftat der Nichtzahlung von Unterhalt "als eine Art von ökonomischer Gewalt ausgelegt werden könne", weil die Verletzung dieser Verpflichtung "die Kinder selbst in einen Zustand der Bedürftigkeit versetze, in dem sie angesichts ihres jungen Alters und ihres Mangels an Selbstversorgung diese Unterstützung benötigen".
Das Oberste Gericht betont, dass die Zahlung von Unterhalt "eine moralische und natürliche Verpflichtung" sei und die Nichterfüllung dieser Pflicht den anderen Elternteil dazu zwingt, "einen übermäßigen Aufwand an Fürsorge und Aufmerksamkeit gegenüber den Kindern zu leisten, die es ihm unmöglich machen, sich um seine eigenen Bedürfnisse zu kümmern, um das Defizit auszugleichen". Hier geht es weiter zur Nachricht
Benötigen Sie Hilfe in rechtlichen Themen? Kontaktieren Sie uns jetzt.