Hier muss zunächst sehr deutlich gesagt werden, dass das Tragen einer Maske im Fahrgastraum eines Autos für Personen über 6 Jahren verpflichtend ist, wenn sie nicht im selben Haushalt wohnen.
Obwohl das Nichttragen einer Maske grundsätzlich mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet wird bzw. werden kann, ist dennoch zu beachten, dass es aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht als Ablenkung angesehen werden kann, die Maske zu einem bestimmten Zeitpunkt abzunehmen oder nicht zu tragen.
Der gemeinnützige und unabhängige Verein „Automovilistas Europeos Asociados“ hat als Reaktion auf die Lawine von Anfragen bezüglich der obligatorischen Verwendung eines Mundschutzes bei Reisen mit dem Auto eine Erklärung zu diesem Thema abgegeben. Hier geht es weiter zur Nachricht
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