Einkommenssteuerzahler können verpflichtet sein, eine Steuererklärung zu machen, da sie im Jahr 2020 ERTE-Leistungen vom Arbeitsamt erhielten (Servicio Público de Empleo Estatal – SEPE) und somit Zahlungen von zwei unterschiedlichen Unternehmen bzw. Institutionen bekamen.
Der Freibetrag, der die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend macht, sinkt auf 14.000 Euro, falls durch das zweite Unternehmen bzw. Institution mehr als 1.500 Euro gezahlt wurden.
Dieser Umstand und den zusätzlichen geringen, abgezogenen Steuersätzen, die beim Erhalt von Leistungen des SEPE abgeführt wurden, können dazu führen, dass bei der Steuererklärung dem Steuerpflichtigen eine Nachzahlung bevorstehen wird.
Im Rahmen der verschiedenen Maßnahmen, die anlässlich der COVID-19-Situation für die Splittung von Steuerschulden beschlossen wurden, genehmigt der Erlass HAC/320/2021 die Möglichkeit einer Ratenzahlung der persönlichen Einkommensteuer für Steuerzahler, die im Jahr 2020 ERTE-Leistungen erhalten haben.
Die Voraussetzungen, um die Vorteile dieser außergewöhnlichen Ratenzahlungsmöglichkeit nutzen zu können, sind ...Hier geht es weiter zur Nachricht
Benötigen Sie Hilfe in rechtlichen Themen? Kontaktieren Sie uns jetzt.