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Der Angeklagte wurde in erster Instanz dazu verurteilt, den Säumniszuschlag aus nicht gezahlten Gebühren der Eigentümergemeinschaft des Voreigentümers erst ab dem Datum seines Erwerbs der Immobilie zu zahlen. Jedoch nicht für die Zuschläge vor seinem Erwerb der Immobilie. So bestätigte das Provinzgericht von Castellón die Anwendung dieser Frist.

Der IRPH (Indice de Referencia de Préstamos Hipotecarios) ist ein Index zum Leitzinssatz für Hypothekendarlehen, der in Spanien angewandt und von der spanischen Zentralbank vorgegeben wird. Seit längerer Zeit wertet die Vereinigung Asufin sämtliche Gerichtsurteile zu dem Leitzinssatz aus und publiziert diese auf ihrer Website. So hat es seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu IRPH bereits 28 Gerichtsurteile zugunsten der Betroffenen gegeben und nur 16, die die Interessen der Banken begünstigten.

Der Oberste Gerichtshof des Baskenlandes (TSJPV) hat entschieden, dass der baskische Gesundheitsdienst „Osakidetza“ während der Coronavirus-Gesundheitskrise gegen die Vorschriften zur Prävention berufsbedingter Risiken verstoßen hat, und dass der Mangel an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) "ein ernstes und unmittelbares berufsbedingtes Risiko" für die Gesundheit seiner Beschäftigten darstellte.

Das Provinzgericht von Guadalajara hat einem Elternteil das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen und erklärt, dass es kein Hindernis darstelle dieses auszuüben, selbst wenn er berufsbedingt einen Tag außer Haus verbringen muss. Das Urteil wurde am 3. März 2020 verkündet (61/2020).

Die „Audiencia Provincial“ von Las Palmas hat die Klauseln über die vorzeitige Ablösung und die damit verbundene Übertragung aller Hypothekenkosten auf den Kreditnehmer für nichtig erklärt. (Die „Audiencia Provincial“ ist als Gerichtsinstanz in etwa vergleichbar mit einem Landgericht in Deutschland.)

Eine Änderung der Arbeitszeiterfassung kann zum sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes führen. Insbesondere wenn diese Verfälschungen dazu dienen wie in diesem Fall, um Verfehlungen zu vertuschen. Dies zeigt ein kürzlich ergangenes Urteil aus Burgos, in dem die Entlassung eines Mitarbeiters wegen systematischer Falschdarstellung von Tätigkeitsberichten und des Konsums alkoholischer Getränke während des Arbeitstages bestätigt wurde.