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Dies geht aus dem Urteil des Obersten Gerichts 41/2017 vom 20. Januar und dem jüngsten Urteil 108/2020 vom 11. März hervor.

Nach dem Tarifvertrag für Angestellte im Sicherheitsgewerbe wird festgelegt, dass bei Übernahme des Sicherheitsdienstes durch ein neues Unternehmen alle Mitarbeiter im Dienst übernommen werden müssen, wenn sie eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 7 Monaten haben.

Dabei müssen die ersten sechs Wochen verpflichtend sofort nach der Geburt in Anspruch genommen werden, während die weiteren 10 Wochen sowohl an diese Elternzeit anschließend genommen werden können oder aber in Mindestzeiträumen von je 1 Woche.

Das Team von ABOGADAS LANCELOT  wünscht Ihnen ein frohes Fest.

Frohe Weihnachten an alle unsere Kunden und Freunde.

In Spanien ist die Impfpflicht am Arbeitsplatz nur in Artikel 8.3 des RD 664/1997 zum Schutz der Arbeitnehmer gegen Risiken im Zusammenhang mit Krankheitserregern enthalten und wird daher strikt auf die Berufsgruppen angewendet, die im biosanitären Sektor tätig sind.